Regeln und Gebote

Vorflugregeln

Vorrangregeln kommen zur Anwendung, wenn bei der Annäherung zweier Luftfahrzeuge kein ausreichender Sicherheitsabstand eingehalten werden kann (diese Regeln beziehen sich nicht nur auf Paragleiter).

Der Pilot, dem Vorrang zusteht, hat Richtung und Geschwindigkeit beizubehalten. Er ist aber nicht von der Verpflichtung befreit, alles zu tun, um einen Zusammenstoß zu vermeiden!

Vorrang geben: Paragleiter sind bezüglich der Vorrangregeln Hängegleitern gleich gestellt, gegenüber Segelfliegern und motorisierten Luftfahrzeugen aber Vorrang berechtigt.

Gegenrichtung: Kommen 2 Luftfahrzeuge aufeinander zu, müssen beide nach rechts ausweichen.

Kreuzende Kurse: Nähern sich 2 Luftfahrzeuge auf kreuzenden Kursen, muss der Pilot des von links kommenden Luftfahrzeuges ausweichen.

Überholen: Der Überholte hat Vorrang. Überholt wird rechts.

Fliegen am Hang

Im Hangaufwind werden beim Achten die Kehren stets vom Hang weggeflogen.

Nähern sich zwei Paragleiter (Hängegleiter, Segelflugzeuge) auf Gegenkurs, so muss derjenige nach rechts ausweichen, der den Hang zur Linken hat.

Vor einer Kehre muss sich der Pilot davon überzeugen, dass der Luftraum hinter ihm frei ist.

Fliegen in der Thermik

Im thermischen Aufwind wird normalerweise gekreist:

Der Pilot, der als Erster in einem thermischen Aufwind kreist, bestimmt die Drehrichtung. Alle Nachkommenden haben in derselben Richtung zu kreisen. Den tiefer Fliegenden und schneller Steigenden sollte Vorrang gegeben werden. Verliert man ein im selben Aufwind, in der Nähe kreisendes Luftfahrzeug aus den Augen, so ist der Aufwind sofort und ohne weitere Richtungsänderung zu verlassen.

Start

Nur starten, wenn der Luftraum vor dem Startplatz frei ist.

Landung

Der im Endanflug Befindliche und Niedrigere hat Vorrang.

Lokale Regelungen bezüglich des Fliegens der Landevolte sind zu beachten. Im Zweifelsfall gilt die Linkslandevolte.